Familienferien
Auch Familien und Alleinerziehende mit einem geringen Einkommen haben eine Chance Urlaub zu machen. Wenn bestimmte Kriterien erfüllt werden, besteht die Möglichkeit einer finanziellen Unterstützung durch das Land Schleswig Holstein.
Die gemeinsam in und mit der Familie verbrachte Zeit ist ein wesentlicher Teil des Familienlebens.
Aus diesem Grunde hat gemeinsamer Urlaub von Eltern und Kindern für die Gesundheit und Erholung große Bedeutung.
In landschaftlich schöner Umgebung können die Familien in gemeinnützigen Einrichtungen, Ferienwohnungen und Pensionen wohnen oder Urlaub auf dem Bauernhof machen. Die Unterkünfte können nach eigenen Wünschen und Vorstellungen ausgesucht werden.

Antragsberechtigt sind:
Familien, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II, II, XII bzw. Wohngeld oder Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz bekommen.
Voraussetzung ist der Hauptwohnsitz in Lübeck.
Zuschüsse gibt es für einen Urlaub innerhalb Schleswig-Holsteins, in gemeinnützigen Ferienstätten, auf einem bewirtschafteten, familiengerechten Bauernhof oder in Jugendherbergen und Jugendfreizeitstätten gemeinnütziger Träger.
Wie viel Zuschüsse gibt es?
Bei Erholungsaufenthalten
von mindestens 10 Tagen und höchstens 21 Tagen
beträgt der Zuschuss pro Person und Tag bis zu 15,00 €.
Ansprechpartnerin
Wilma Timm | Tel.: 79 94 61 17
Kontaktformular
Auch Familien und Alleinerziehende mit einem geringen Einkommen haben eine Chance Urlaub zu machen. Wenn bestimmte Kriterien erfüllt werden, besteht die Möglichkeit einer finanziellen Unterstützung durch das Land Schleswig Holstein.
Die gemeinsam in und mit der Familie verbrachte Zeit ist ein wesentlicher Teil des Familienlebens.
Aus diesem Grunde hat gemeinsamer Urlaub von Eltern und Kindern für die Gesundheit und Erholung große Bedeutung.
In landschaftlich schöner Umgebung können die Familien in gemeinnützigen Einrichtungen, Ferienwohnungen und Pensionen wohnen oder Urlaub auf dem Bauernhof machen. Die Unterkünfte können nach eigenen Wünschen und Vorstellungen ausgesucht werden.

Antragsberechtigt sind:
Familien, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II, II, XII bzw. Wohngeld oder Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz bekommen.
Voraussetzung ist der Hauptwohnsitz in Lübeck.
Zuschüsse gibt es für einen Urlaub innerhalb Schleswig-Holsteins, in gemeinnützigen Ferienstätten, auf einem bewirtschafteten, familiengerechten Bauernhof oder in Jugendherbergen und Jugendfreizeitstätten gemeinnütziger Träger.
Wie viel Zuschüsse gibt es?
Bei Erholungsaufenthalten
von mindestens 10 Tagen und höchstens 21 Tagen
beträgt der Zuschuss pro Person und Tag bis zu 15,00 €.
Ansprechpartnerin
Wilma Timm | Tel.: 79 94 61 17
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